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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 16 B 51/09 KR ER   

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https://dejure.org/2009,16236
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 16 B 51/09 KR ER (https://dejure.org/2009,16236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2009 - L 16 B 51/09 KR ER (https://dejure.org/2009,16236)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2009 - L 16 B 51/09 KR ER (https://dejure.org/2009,16236)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zur Reparatur eines Elekrorollstuhls - Kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerbehinderten gegenüber einem Sanitätshaus auf Reparatur seines defekten Aktiv-Rollstuhls "Sopur Easy 200" bei Angebot der Versorgung mit einem Elektrorollstuhl "Optimus 2" in der sechs-km/h-Version

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - L 16 B 30/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 16 B 51/09
    Dies habe die Agn dem ASt im Verfahren vor dem Sozialgericht (SG) Duisburg, Aktenzeichen (Az) S 7 KR 14/09 ER (= Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Az L 16 B 30/09 KR ER) angeboten; der ASt verweigere jedoch die Annahme des neuen Rollstuhls.

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der in Kopie vorliegenden Verwaltungsakten, auf den Inhalt der ebenfalls in Kopie auszugsweise vorliegenden Klageakten (S 7 KR 16 und 17/09) sowie der Akte S 7 KR 14/09 ER = L 16 B 30/09 KR ER Bezug genommen.

    Für die Versorgung außerhalb des Nahbereichs steht dem ASt indes kein Anspruch zur Seite: § 33 SGB V erlaubt den Krankenkassen nur, worauf das SG und der Senat (vgl. etwa nur den Senatsbeschluss vom 15.07.2009 - L 16 B 30/09 KR ER) wiederholt hingewiesen haben, eine Rollstuhlversorgung unter Außerachtlassung der besonderen Verhältnisse am Wohnort - etwa in ländlichen Gebieten - (Hinweise auf die ständige Rechtsprechung des BSG, etwa im Urteil vom 20.01.2008, B 3 KR 16/08 R in www.juris.de; vgl jetzt auch BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KN 4/07 KR R, in Breithaupt 2009, 879 ff., zur Veröffentlichung in Sozialrecht (SozR) 4 vorgesehen, mit Hinweis in Randnummer (RN) 16 auf das Urteil des BSG vom 19.04.2007, B 3 KR 9/06 R (=BSGE 98, 213), dort Leitsatz 2 sowie RN 14 und 17).

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 16 B 51/09
    Die Besonderheiten des Wohnortes könnten im Übrigen für die Beurteilung der Eigenschaft als Hilfsmittel nicht maßgeblich sein (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 20.01.2008, Az B 3 KR 16/08 R).

    Für die Versorgung außerhalb des Nahbereichs steht dem ASt indes kein Anspruch zur Seite: § 33 SGB V erlaubt den Krankenkassen nur, worauf das SG und der Senat (vgl. etwa nur den Senatsbeschluss vom 15.07.2009 - L 16 B 30/09 KR ER) wiederholt hingewiesen haben, eine Rollstuhlversorgung unter Außerachtlassung der besonderen Verhältnisse am Wohnort - etwa in ländlichen Gebieten - (Hinweise auf die ständige Rechtsprechung des BSG, etwa im Urteil vom 20.01.2008, B 3 KR 16/08 R in www.juris.de; vgl jetzt auch BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KN 4/07 KR R, in Breithaupt 2009, 879 ff., zur Veröffentlichung in Sozialrecht (SozR) 4 vorgesehen, mit Hinweis in Randnummer (RN) 16 auf das Urteil des BSG vom 19.04.2007, B 3 KR 9/06 R (=BSGE 98, 213), dort Leitsatz 2 sowie RN 14 und 17).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - L 16 B 51/09
    Für die Versorgung außerhalb des Nahbereichs steht dem ASt indes kein Anspruch zur Seite: § 33 SGB V erlaubt den Krankenkassen nur, worauf das SG und der Senat (vgl. etwa nur den Senatsbeschluss vom 15.07.2009 - L 16 B 30/09 KR ER) wiederholt hingewiesen haben, eine Rollstuhlversorgung unter Außerachtlassung der besonderen Verhältnisse am Wohnort - etwa in ländlichen Gebieten - (Hinweise auf die ständige Rechtsprechung des BSG, etwa im Urteil vom 20.01.2008, B 3 KR 16/08 R in www.juris.de; vgl jetzt auch BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KN 4/07 KR R, in Breithaupt 2009, 879 ff., zur Veröffentlichung in Sozialrecht (SozR) 4 vorgesehen, mit Hinweis in Randnummer (RN) 16 auf das Urteil des BSG vom 19.04.2007, B 3 KR 9/06 R (=BSGE 98, 213), dort Leitsatz 2 sowie RN 14 und 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 1551/13
    Eine schnellere Fortbewegungsmöglichkeit, etwa nach dem Maßstab des Radfahrers, muss die Krankenkasse ihren (behinderten) Versicherten im Wege der Hilfsmittelversorgung nicht verschaffen (so auch LSG Bad.-Württ., Urt. v. 24.8.2004, - L 11 KR 72/04 - LSG Niedersachsen, Urt. v. 30.1.2002, - L 4 KR 12/01 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 16.11.2009, - L 16 B 51/09 KR ER und LSG Berlin, Urt. v. 27.1.2006, - L 1 KR 121/04 - zu 10 km/h schnellen Elektrorollstühlen).
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